Informationsrechte, Privatsphäre und deren Auslegung
Lieber Hans, liebe Abteilungsleitung,
entschuldigt bitte die vielen Mails, es ist mir sehr wichtig. Ich werde versuchen mich kurz zu fassen.
Nach Deiner Auslegung der Informationsrechte ist es also gestattet, eine Person, trotz deren ausdrücklichen Wunsches auf Unterlassung, öffentlich (und dazu noch im Zusammenhang mit anderen Personen) darzustellen. Dies ist aktuell genau das, was ihr macht, richtig?
Hans, bitte bestätige mir das bitte als Verantwortlicher Eurer Seite, falls Du glaubst, dass das so ist.
Grüße
Dietmar

